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Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung
Datum: 09.11.2020
Kurzbeschreibung: Mitteilung über Hauptverhandlungen in Strafsachen 09.11. – 13.11.2020 (KW 46)
Mitteilung über Hauptverhandlungen in Strafsachen 09.11. – 13.11.2020 (KW 46)
Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung
Hans-Thoma-Straße 7
76133 Karlsruhe
Termine:
Freitag 13.11.2020 09.00 Uhr Schwurgerichtssaal
Mittwoch 18.11.2020 09.00 Uhr Schwurgerichtssaal
Freitag 20.11.2020 09.00 Uhr Schwurgerichtssaal
Eine Frau und zwei Männer im Alter zwischen 43 und 54 Jahren müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten.
Die Angeklagten waren bereits durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12.12.2019 wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und acht Monaten sowie zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Ihnen wird vorgeworfen, am Abend des 24. April 2019 in einem Hotel in Bruchsal einen 35-jährigen Mann aufgesucht zu haben und diesen unter Verwendung einer Schreckschusswaffe, einer Luftdruckpistole, eines Elektroschockgerätes, eines Hammers sowie eines Teleskopschlagstocks nicht unerhebliche Verletzungen zugefügt zu haben.
Auf die Revision der Verteidiger hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Strafausspruch auf und verwies die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe.
Drei weitere Angeklagte waren wegen der Beteiligung an der Tat zu Freiheitstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten sowie drei Jahren verurteilt worden. Diese Verurteilungen sind rechtskräftig.
Ergänzend wird auf die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom 17.05.2019 und die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 13.11.2019 verwiesen.
