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Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsaus-schuss des Landtages von Baden-Württemberg eingestellt
Datum: 13.06.2018
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 13.06.2018
Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg eingestellt
Aufgrund eines Hinweises des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW II“ im Landtag von Baden-Württemberg, Wolfgang Drexler MdL, hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe im September 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung zum Nachteil der bereits 2015 an den Folgen eines Unfalls verstorbenen Zeugin des Untersuchuchungsausschusses Melisa M. eingeleitet. Dem Ermittlungsverfahren lag ein bei der ARD gesendeter Fernsehbericht zugrunde, in dem ein Nachbar der verstorbenen Zeugin erklärte, dass er von einer Drohnachricht Kenntnis erhalten habe, die im Zusammenhang mit der Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss an Melisa M. gesandt worden sei.
Die gegenständliche Nachricht konnte im Rahmen der Ermittlungen zugeordnet werden. Es handelte sich um eine Nachricht, die bereits bei der Untersuchung des Todes der Zeugin bekannt und in die damaligen Ermittlungen einbezogen worden war. Die Nachricht, die insbesondere Konsequenzen in Aussicht stellte, wenn sich die Zeugin nicht an die Wahrheit halte, hatte auf die Zeugin zwar einschüchternde Wirkung. Strafrechtlich relevante Äußerungen waren jedoch nicht enthalten, so dass das Verfahren jetzt eingestellt wurde.
