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Hauptverhandlung wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a.

Datum: 09.11.2022

Kurzbeschreibung: Mitteilung über Hauptverhandlungen in Strafsachen 14.11. – 18.11.2022 (KW 46)

Mitteilung über Hauptverhandlungen in Strafsachen 14.11. – 18.11.2022 (KW 46)

Hauptverhandlung wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u.a.

 

Landgericht Karlsruhe

Hans-Thoma-Straße 7

76133 Karlsruhe
5 KLs 510 Js 20375/15
 
  
Termine:

Montag              14.11.2022         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

Montag              21.11.2022         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

Dienstag            22.11.2022         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

Montag              28.11.2022         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

Dienstag            29.11.2022         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

Montag              05.12.2022         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

Dienstag            13.12.2022         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

Montag              19.12.2022         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

Dienstag            03.01.2023         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

Montag              16.01.2023         09:30 Uhr         Sitzungssaal 125

 

Ein 40-jähriger deutscher Staatsangehöriger muss sich vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe wegen u.a. Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten. 

Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2014 Teil der Freiburger Salafisten-Szene gewesen zu sein und im Sommer 2014 den Entschluss gefasst zu haben, einen deutschen Staatsangehörigen zu radikalisieren und ihn – entweder als Kämpfer oder als Selbstmordattentäter – dem bewaffneten Jihad zuzuführen.

Spätestens ab August 2014 soll der Angeklagte diese Person dazu veranlasst haben, sich in Syrien bzw. dem Irak dem sog. IS oder einer anderen jihadistischen Gruppierung anzuschließen und sich dort in Ausübung des bewaffneten Jihads entweder als Kämpfer in kriegerische Aktivitäten gegen den Irak oder Syrien zu begeben oder aber ein Selbstmordattentat zum Nachteil der irakischen oder syrischen Regierungstruppen zu verüben.

Aufgrund der finanziellen und planerischen Unterstützung durch den Angeklagten soll diese radikalisierte Person im Spätherbst 2014 in das syrisch-irakische Krisengebiet gelangt sein und sich dort dem sog. IS oder einer anderen jihadistischen Gruppierung angeschlossen haben, wo die Person - wie vom Angeklagten zumindest als möglich erachtet und billigend in Kauf genommen - in den Besitz einer Handfeuerwaffe und Sprengstoff gekommen sein und den Umgang mit einer solchen Waffe sowie die Durchführung eines Sprengstoffanschlages erlernt haben soll.

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