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Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Chatgruppe

Datum: 01.03.2023

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Chatgruppe

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe führt ein Ermittlungsverfahren gegen drei Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Freiburg im Breisgau wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Ausgangspunkt dieses Verfahrens ist ein beim Polizeipräsidium Freiburg im Breisgau geführtes Disziplinarverfahren, in dessen Rahmen die - zum Teil auch dienstlich genutzten - Mobiltelefone der Polizeibeamten sichergestellt worden waren. Die bisherige Auswertung der Datenträger durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg begründet den Verdacht, dass die Beschuldigten in einer „WhatsApp“-Chatgruppe strafrechtlich relevante Bild- und Videodateien versendet haben, bei denen insbesondere ein rechtsradikaler, ausländerfeindlicher und zum Teil homophober Inhalt festzustellen ist.

Die Ermittlungen - insbesondere zu der Frage, ob es sich bei der in Rede stehenden Chatgruppe um eine öffentliche Chatgruppe gehandelt hat und Dateien in strafrechtlich relevanter Weise verbreitet worden sind - dauern an.

Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den Teilnehmern der Chatgruppe jedenfalls weit überwiegend um Polizeibedienstete. Soweit sich durch die Auswertung der Datenträger zunächst Anhaltspunkte für die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte gegen zehn weitere Polizeibedienstete als Teilnehmer der insgesamt mehr als 40 Mitglieder umfassenden Chatgruppe ergeben hatten, wurde in sechs Fällen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Betroffenen abgesehen, da die verbreiteten Inhalte keinen Straftatbestand erfüllen. Die Prüfung der verbleibenden weiteren vier Anzeigevorgänge dauert derzeit noch an.

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