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Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs
Datum: 12.09.2023
Kurzbeschreibung: Mitteilung über Hauptverhandlungen in Strafsachen 11.09. – 17.09.2023 (KW 37)
Mitteilung über Hauptverhandlungen in Strafsachen
11.09. – 17.09.2023 (KW 37)
Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Straße 7
76133 Karlsruhe
22 KLs 670 Js 13735/23
Termine:
Freitag 15.09.2023 09:00 Uhr Sitzungssaal 125
Montag 25.09.2023 14:00 Uhr Sitzungssaal 125
Dienstag 26.09.2023 09:00 Uhr Sitzungssaal 125
Ein 23-jähriger polnischer Staatsangehöriger muss sich vor der Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe wegen
gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verantworten.
Ihm wird vorgeworfen, sich mit noch unbekannten Tatgenossen zusammengeschlossen zu haben, um Betrugsstraftaten nach dem Muster des sog. Schockanrufs gegen besonders leicht beeinflussbare – bevorzugt lebensältere – Opfer zu begehen. Gemäß dieser Abrede sollten Tatgenossen die Geschädigten telefonisch kontaktieren und diese mittels der Schilderung unwahrer Begebenheiten – insbesondere durch die Behauptung, ein naher Angehöriger habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und müsse nun in Haft, was nur durch die Zahlung einer hohen Kaution abzuwenden sei – zur Überlassung von Bargeld bzw. Wertgegenständen zu bewegen.
Als Abholerin soll eine dreizehnjährige und damit strafunmündige Verwandte des Angeklagten fungiert haben, die der Angeklagte an die jeweiligen Abholorte gefahren und dort im Anschluss die erlangten Bargelder und Wertgegenstände an sich genommen haben soll. Im März 2023 soll der Angeklagte auf diese Weise von einer Geschädigten in Münsingen mindestens 17.000 Euro erhalten haben. Bei zwei weiteren vorgeworfenen Taten in Pirmasens und Bruchsal blieb es beim Versuch, weil die Geschädigten den Betrugsversuch letztlich erkannt hatten.
Ergänzend wird auf die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Karlsruhe vom 27.03.2023 verwiesen.