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20-Jähriger nach Betrugsversuch durch falsche Polizeibeamte in Haft - Staatsanwaltschaft und Polizei warnen Bevölkerung vor Trickbetrügern

Datum: 15.09.2021

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeipräsidium Karlsruhe

Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeipräsidium Karlsruhe

(KA)Karlsruhe/Ettlingen - 20-Jähriger nach Betrugsversuch durch falsche Polizeibeamte in Haft - Staatsanwaltschaft und Polizei warnen Bevölkerung vor Trickbetrügern

Durch geschicktes Vorgehen und Mithilfe eines 89 Jahre alten Mannes konnte am Sonntagabend ein mutmaßlicher Trickbetrüger nach einem Anruf durch einen falschen Polizeibeamten festgenommen werden. Zur Festnahme durch die echten Polizisten des Kriminaldauerdienstes Karlsruhe kam es, als sich der 20-jährige Tatverdächtige zu der beabsichtigten Abholung von Bargeld und Wertgegenständen am Haus des Seniors einfand.

Gegen den wegen gemeinschaftlichen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs unter dringendem Tatverdacht stehenden jungen Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe durch den Haftrichter Untersuchungshaft angeordnet.

Den Ermittlungen zufolge ist der Senior am Sonntag erstmals gegen 18 Uhr auf seinem Festnetztelefon von einem angeblichen Polizeibeamten angerufen worden. Der Unbekannte ließ ihn wissen, dass bei seinem Sohn ein Wohnungseinbruch verübt worden sei und die Täter dort einen Zettel mit der Anschrift des 89-Jährigen hinterlassen hätten. Er wurde in der Folge nach vorhandenen Wertsachen befragt, die nun schließlich ebenfalls in Gefahr seien. Man habe mit dem Staatsanwalt Rücksprache gehalten, der die Wertsachen überprüfen wolle. Daher würde der Anrufer in Kürze jemanden vorbeischicken, um das im Gespräch vom Opfer selbst erwähnte Bargeld sowie Goldmünzen abzuholen.

Nach dem letzten Telefonat wurde der 89-Jährige allerdings argwöhnisch und wählte mit seinem Handy den Polizei-Notruf 110. Während er nun mit den echten Beamten telefonierte, klingelte es bereits an seiner Wohnungstür. Die umgehend hinzubeorderten Kriminalbeamten konnten schließlich noch im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses einen in Stuttgart wohnhaften 20 Jahre alten Tatverdächtigen festnehmen. Wie sich herausstellte, war der junge Mann bereits mehrfach polizeilich auffällig. Die Ermittlungen des Betrugsdezernats und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hierzu dauern noch an.

In einer anderen Variante des Trickbetrugs hatte bereits am vergangenen Donnerstag ein 59-jähriger Mann einen Anruf von seinem vermeintlichen Sohn erhalten. Dieser stammelte am Telefon, einen tödlichen Unfall verursacht zu haben. Es sei nun dringend eine Kaution zu hinterlegen. Nun übernahm ein angeblicher Polizeibeamter das Gespräch, der das Telefonat zudem noch an einen falschen Staatsanwalt weiterreichte. Letztlich übergab der 59-Jährige an eine angebliche Frau Kowalski vom Amtsgericht Karlsruhe einen Geldbetrag in Höhe von 20.000 Euro. Leider kam dem Opfer erst nach der Geldübergabe der Gedanke, dass es sich um einen Betrug handeln könnte, worauf die Polizei eingeschaltet wurde.

In einer abgewandelten Betrugsvariante erhielt am Montagnachmittag auch ein Ettlinger Bekleidungsgeschäft einen Anruf. Eine fremde Stimme stammelte zunächst „Mama, Mama, ich bin´s, hilf mir!“, worauf eine angebliche Rechtsanwältin das Telefon übernahm. Die 47 Jahre alte Beschäftigte wurde geschickt unter Druck gesetzt und schenkte der vorgegaukelten Geschichte zunächst glauben - auch weil sie ihre echte Tochter zunächst nicht erreichte konnte. Erst kurz vor einer am Karlsruher Schlossplatz vereinbarten Geldübergabe in Höhe von 15.000 Euro kamen der 47-jährigen Mutter Zweifel, als sie weitere Fragen zum Geburtsdatum ihrer Tochter und zum Sachverhalt stellte. Als sich dann noch ihre Tochter meldete, wurde sie in letztem Moment vor großem finanziellem Schaden bewahrt.

Bemerkenswert ist bei den genannten Betrugsvarianten, dass in jüngster Zeit häufiger der Bereich um das Amtsgericht Karlsruhe als Übergabeort genannt wird. Dies geschieht vermutlich, um der vorgelogenen Legende einen erhöhten Wahrheitsgehalt zu verleihen.

Auffallend ist zudem, dass inzwischen nicht nur Senioren, sondern vermehrt auch Personen unter 60 Jahren Opfer dieser perfiden Betrugsmaschen wurden.

Polizei und Staatsanwaltschaft weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Polizei, ein Gericht oder auch Mitarbeiter einer vermeintlichen Rechtsanwaltskanzlei niemals persönlich vorbeikommen würden, etwa um eine Kautionszahlung in Form von Bargeld oder anderen Wertsachen entgegenzunehmen. Auch bei tragischen Ereignissen, wie beispielsweise schweren Unfällen, würden ohnehin niemals schnelle Geldforderungen fällig.

Bei einem Anruf mit solchen Inhalten sollte man zum eigenen Schutz das Gespräch sofort beenden und Ruhe bewahren. Im Anschluss kann über den Polizei-Notruf 110 oder durch Angehörige meist schnell für Aufklärung gesorgt werden.



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