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24-Jähriger wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in Untersuchungshaft

Datum: 17.03.2022

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

24-Jähriger wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in Untersuchungshaft
(Karlsruhe, 16.03.2022)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde durch das Amtsgericht Karlsruhe Haftbefehl gegen einen 24-jährigen algerischen Staatsangehörigen erlassen.

Der Mann steht im dringenden Tatverdacht am Abend des 14. März 2022 eine aus der Ukraine geflüchtete Frau im TGV bestohlen zu haben.

Gegen 18:40 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe durch die Deutsche Bahn AG über mehrere männliche Personen ohne gültigen Fahrausweis im TGV 9560 (Fahrweg Frankfurt am Main – Paris) informiert.

Da sich der tatverdächtige 24-Jährige vor Ort nicht ausweisen konnte, verbrachten die Beamten ihn zur Wache am Hauptbahnhof. Die Polizisten durchsuchten die mitgeführten Gegenstände des Tatverdächtigen.

In einem Rucksack fanden die Beamten mehrere hochwertige Kleidungsstücke im Wert von 563 Euro, an denen die Preisschilder noch nicht entfernt waren. In dem mitgeführten Koffer befanden sich mehrere Elektronikgeräte sowie weitere Kleidungsstücke im Wert von rund 680 Euro.

Die Beamten fanden in dem Koffer weiterhin ukrainische Arzneimittel sowie den Führerschein der ukrainischen Geschädigten auf.

Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass die Geschädigte mit ihrem Koffer am Hauptbahnhof Frankfurt/ Main in den TGV Richtung Paris einstieg. Demnach entwendete der Tatverdächtige den Koffer mutmaßlich auf der Strecke zwischen Frankfurt/ Main und Karlsruhe.
Eine Kontaktaufnahme mit den französischen Behörden zum Auffinden der Geschädigten dauert an.

Erst bei einer Durchsuchung des Tatverdächtigen konnten Hinweise auf seine Identität aufgefunden werden. Durch einen Abgleich mit den polizeilichen Datenbanken bestätigte sich diese.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 24-jährige algerische Staatsangehörige am selbigen Tage (14. März) bereits in Frankfurt/Main einen Diebstahl mit Waffen beging. Eine Untersuchungshaft wurde vom dortigen Ermittlungsrichter noch abgelehnt.

Der Mann steht nunmehr im dringenden Verdacht, die Diebstähle zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zu begehen.

Aufgrund Antrags der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde der Tatverdächtige dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts vorgeführt, welcher wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls und anderer Delikte und auf Grund von Fluchtgefahr Haftbefehl erließ und diesen in Vollzug setzte. Der Tatverdächtige wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe dauern an.

Die Geschädigte des Diebstahls ist weiterhin unbekannt. Wer Hinweis zu dieser Person geben kann, kann diese telefonisch unter der Nummer: 0721 – 120 160 oder über das Kontaktformular unter www.bundespolizei.de abgeben.



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