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Hauptverhandlung wegen Vorteilsannahmen u.a.

Datum: 29.04.2022

Kurzbeschreibung: Mitteilung über Hauptverhandlung in Strafsachen 02.05. - 06.05.2022 (KW 18)

Mitteilung über Hauptverhandlungen in Strafsachen 02.05. – 06.05.2022 (KW 18)



Hauptverhandlung wegen Vorteilsannahme u.a.

Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Straße 7
76133 Karlsruhe

4 KLs 730 Js 21302/17



Termine:

Dienstag        03.05.2022    09:15 Uhr    Schwurgerichtssaal

Donnerstag    05.05.2022    09:15 Uhr    Schwurgerichtssaal

Dienstag        17.05.2022     09:00 Uhr   Sitzungssaal 125

Mittwoch        25.05.2022     09:00 Uhr   Sitzungssaal 125

Mittwoch        01.06.2022     09:00 Uhr   Sitzungssaal 125

Dienstag        21.06.2022     09:00 Uhr   Sitzungssaal 125

Dienstag        28.06.2022     09:00 Uhr   Sitzungssaal 125

Donnerstag    30.06.2022     09:00 Uhr   Sitzungssaal 125

Dienstag        05.07.2022     09:00 Uhr   Sitzungssaal 125

Donnerstag    07.07.2022     09:00 Uhr   Sitzungssaal 125

Donnerstag    14.07.2022     09:00 Uhr   Sitzungssaal 125

Mittwoch       20.07.2022      09:00 Uhr    Sitzungssaal 125

Mittwoch       27.07.2022      09:00 Uhr    Sitzungssaal 125



Ein im verfahrensgegenständlichen Zeitraum am Amtsgericht Baden-Baden tätiger, seit Ende 2018 vorläufig vom Dienst suspendierter Richter, ein inzwischen pensionierter Polizeibeamter sowie ein weiterer Angeklagter müssen sich ab dem 03.05.2022 vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe verantworten.

Dem Richter wird Vorteilsannahme in zehn Fällen, Rechtsbeugung, Bestechlichkeit, Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht sowie versuchter Betrug in zwei Fällen vorgeworfen. Dem pensionierten Polizeibeamten liegt zur Last, sich wegen Vorteilsgewährung in neun Fällen sowie Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht strafbar gemacht zu haben. Dem dritten, im verfahrensgegenständlichen Zeitraum als Autohändler tätigen Angeklagten wird Vorteilsgewährung in zwei Fällen, Bestechung und Beihilfe zum versuchten Betrug vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen sich - u.a. - wie folgt strafbar gemacht haben:

Der Richter soll ab Mitte 2014 innerhalb des Unternehmens, dessen faktisch verantwortliche Person der mitangeklagte Autohändler gewesen sei, als „Rechtsabteilung“ des Unternehmens fungiert haben, sich etwa um das Mahnwesen sowie die Vorbereitung von Rechtsstreitigkeiten gekümmert haben. Hierbei soll der Richter auch unter Missachtung seiner dienstlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit auf dienstliche Informationen zugegriffen haben. Im Gegenzug für diese Tätigkeit soll der Richter ein unversteuertes Einkommen erhalten haben und ihm sollen kostenfrei Fahrzeuge zur Verfügung gestellt worden sein.

Als unmittelbare Folge der durch die Gewährung der o.g. Vorteile geschaffenen Verbundenheit und finanziellen Abhängigkeit sowie in Erwartung weiterer konkreter Vorteile und Gefälligkeiten habe sich der Richter ferner bei der Leitung und Entscheidung einer Strafsache gegen eine Person aus dem Umfeld des Autohändlers von sachfremden Erwägungen leiten lassen und dafür Gegenleistungen gefordert und erhalten. U.a. soll der Richter aus sachfremden Erwägungen den gegen den damaligen Angeklagten bestehenden Haftbefehl außer Vollzug gesetzt haben und im Rahmen der späteren Verurteilung des Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von der Verhängung von Geld- oder Arbeitsauflagen abgesehen haben.

Dem Richter wird weiter vorgeworfen, er habe in seiner Eigenschaft als Strafrichter regelmäßig bei Bewährungsauflagen und Einstellungen nach § 153a StPO den jeweiligen Angeklagten die Zahlung von Geldauflagen an einen Sportverein aufgegeben, deren damaliger Verwaltungsvorstand der mitangeklagte, inzwischen pensionierte Polizeibeamte war. Auf diese Weise sollen an den Verein in den Jahren 2012 bis 2017 insgesamt mehr als 150.000 Euro geflossen sein. Als Anerkennung für diese bereits erhaltenen Zuweisungen und um auch in Zukunft weitere Zuweisungen zu erhalten, soll der pensionierte Polizeibeamte den Richter und dessen Partnerin in insgesamt neun Fällen zum Essen eingeladen haben.

Weiter besteht der Vorwurf, der inzwischen pensionierte Polizeibeamte habe dem Richter unerlaubt vertrauliche Dienstgeheimnisse dergestalt verraten, dass gegen eine Person aus dem Umfeld des dritten Mitangeklagten wegen des Verdachts von Betäubungsmitteldelikten ermittelt werde. Diese Informationen soll der Richter an weitere Personen aus dem Umfeld des angeklagten Autohändlers weitergegeben haben. Die von dem Ermittlungsverfahren betroffene Person soll sich daraufhin in das Ausland abgesetzt haben, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.











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