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Lautsprecherfahrt vor Synagoge in Pforzheim - Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung erhoben

Datum: 25.02.2022

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Lautsprecherfahrt vor Synagoge in Pforzheim - Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung erhoben

Durch die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde Anklage gegen zwei Männer im Alter von 25 und 32 Jahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung zum Landgericht Karlsruhe – Auswärtige Strafkammer Pforzheim - erhoben.

Die beiden Angeschuldigten sollen am 18.05.2019 im Rahmen des Wahlkampfes zur Wahl des Europäischen Parlaments am 26.05.2019 für den Landesverband Baden-Württemberg der Partei „DIE RECHTE“ eine angemeldete Lautsprecherfahrt durch Pforzheim durchgeführt und dabei mit dem zur Durchführung dieser Lautsprecherfahrt eingesetzten Fahrzeugs unmittelbar vor der Synagoge der Jüdischen Gemeinde Pforzheim gehalten haben. An dem Fahrzeug seien Wahlplakate angebracht gewesen mit den Slogans: „ZIONISMUS STOPPEN: ISRAEL IST UNSER UNGLÜCK! SCHLUSS DAMIT!“ und „WIR HÄNGEN NICHT NUR PLAKATE! WIR KLEBEN AUCH AUFKLEBER!“. Auf einem weiteren Wahlplakat habe sich das Portrait der verurteilten Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck befunden, welche zur Tatzeit im Mai 2019 in einer Justizvollzugsanstalt eine Haftstrafe verbüßte, weil sie das Vernichtungslager Auschwitz als reines „Arbeitslager“ bezeichnet hatte. Während des Halts vor der Synagoge in Pforzheim seien zudem mittels eines auf dem Dach des Fahrzeugs angebrachten Lautsprechers mehrere Wahlwerbespots der Partei „DIE RECHTE“ einschließlich eines Redebeitrags Ursula Haverbecks abgespielt worden.

Den beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, durch die Verwendung der Wahlplakate „ZIONISMUS STOPPEN: ISRAEL IST UNSER UNGLÜCK! SCHLUSS DAMIT!“ und „WIR HÄNGEN NICHT NUR PLAKATE! WIR KLEBEN AUCH AUFKLEBER!“ nicht lediglich Kritik an der Politik des Staates Israel geübt haben zu wollen, sondern dass es ihnen darauf angekommen sei, durch das Zusammenwirken der Wahlplakate und durch das Abspielen der Wahlwerbespots unmittelbar vor der Synagoge eine feindselige Haltung gegen in Deutschland lebende Juden zu erzeugen und zu erheblichen rechtswidrigen Taten zu deren Nachteil aufzurufen. Des Weiteren sollen die Angeschuldigten durch Abspielen des Wahlwerbespots mit dem Redebeitrag Ursula Haverbecks im Zusammenspiel mit der Präsentation des mit dem Portrait von Ursula Haverbeck versehenen Wahlplakats ihre Ansicht zum Ausdruck gebracht haben, dass der Holocaust nicht stattgefunden habe.

Das Landgericht hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden

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