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Nach Wohnhausbrand - 88-jähriger Beschuldigter wird dem Haftrichter vorgeführt

Datum: 24.03.2021

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

(KA) Malsch – Nach Wohnhausbrand - 88-jähriger Beschuldigter wird dem Haftrichter vorgeführt

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird am Mittwochnachmittag ein 88-jähriger Deutscher dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Dem Beschuldigten wird versuchter Mord und schwere Brandstiftung vorgeworfen.

Der Mann soll am Dienstagabend auf der Terrasse eines Mehrfamilienhauses in Malsch seinen 60-jährigen Schwiegersohn und die Terrasse mit einer brennbaren Flüssigkeit besprüht und die Flüssigkeit sodann entzündet haben, um seinen Schwiegersohn zu töten und das Gebäude in Brand zu setzen.

Der Geschädigte, dessen Oberbekleidung Feuer fing, konnte die Flammen insoweit eigenständig löschen, erlitt aber Brandverletzungen an beiden Händen und einem Unterarm. Das Wohnanwesen geriet vollständig in Brand. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 700.000 Euro. Die sonstigen im Haus wohnenden Personen blieben unverletzt.

Der Beschuldigte, der sich zunächst mit einem Fahrzeug von den Tatörtlichkeiten entfernt hatte, konnte etwa zwei Stunden nach der mutmaßlichen Tat im Bereich Rheinstetten vorläufig festgenommen werden.



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