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Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts in Efringen-Kirchen – Staatsanwaltschaft Karlsruhe übernimmt Ermittlungsverfahren

Datum: 14.02.2022

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Efringen-Kirchen – Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts in Efringen-Kirchen – Staatsanwaltschaft Karlsruhe übernimmt Ermittlungsverfahren

Die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ein zunächst von der Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – geführtes Ermittlungsverfahren gegen einen 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen übernommen, dem u.a. versuchter Mord vorgeworfen wird.

Der Beschuldigte soll im Zuge einer allgemeinen Verkehrskontrolle am 07.02.2022 in Efringen-Kirchen als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht auf das Haltezeichen der eingesetzten Polizeibeamten reagiert und sich vom Kontrollort entfernt haben. Nach einer Verfolgungsjagd mit mehreren Kontrollversuchen konnte das Fahrzeug letztlich im Bereich Efringen-Kirchen gestoppt werden. Als einer der Polizeibeamten zur Durchführung der Kontrolle auf das stehende Fahrzeug zuging, soll der Beschuldigte mit dem Fahrzeug ein Stück zurückgesetzt haben und dann unvermittelt auf den Beamten zugefahren sein und diesen mit dem Fahrzeug erfasst haben. Der Polizeibeamte wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Vor der Kollision hatte der Beamte noch mehrere Schüsse auf das Fahrzeug abgegeben. Trotz der Abgabe weiterer Schüsse auf das Fahrzeug des Beschuldigten gelang es dem Beschuldigten zunächst, seine Flucht fortzusetzen, bevor er noch immer im Bereich Efringen-Kirchen vorläufig festgenommen werden konnte. Er befindet sich seit dem 08.02.2022 in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist vom Generalstaatsanwalt in Karlsruhe generell beauftragt (§ 145 GVG), Staatsschutzverfahren und Verfahren mit Staatsschutzbezug für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu führen. Diese Zuständigkeitskonzentration tritt z.B. ein, wenn ein Verfahren mit herausgehobener Bedeutung wegen einer Straftat im öffentlichen Raum zu führen ist, bei der der Verdacht auf einen extremistischen Hintergrund gegeben ist. Aufgrund der mutmaßlichen Zugehörigkeit des Beschuldigten zur sog. „Reichsbürgerszene“ kann ein derartiger Hintergrund nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden.

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