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Polizei kontrolliert Verkaufsstellen von Cannabisprodukten

Datum: 24.10.2022

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe

(KA) Karlsruhe – Polizei kontrolliert Verkaufsstellen von Cannabisprodukten

Am Donnerstagmittag kontrollierten Polizeibeamte mehrere Ladengeschäfte in der Karlsruher Innenstadt, die im Verdacht standen, verbotswidrig Cannabisprodukte zu verkaufen.

Nachdem sich in der jüngeren Vergangenheit bei der Kriminalpolizei Karlsruhe die Hinweise häuften, wonach diverse Einzelhändler – womöglich in Unkenntnis der Rechtslage - unerlaubt Cannabispflanzenprodukte mit dem Wirkstoff CBD anbieten, wurden gegen die betroffenen Ladenbetreiber durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betäubungsmittelhandels eingeleitet. Am Mittag des 20.10.2022 vollzogen Beamte des Rauschgiftdezernats Durchsuchungsbeschlüsse für drei Ladengeschäfte in der Karlsruher Innenstadt und stellten mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz in zwei der drei überprüften Geschäfte mehrere hundert Gramm CBD-Blüten und über einhundert konsumfertige Joints mit mutmaßlichem THC-Gehalt sicher. 

Aus aktuellem Anlass weisen die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe darauf hin, dass der Umgang mit Produkten, die Cannabispflanzen oder -pflanzenteile enthalten und offensichtlich dem Konsum zu Rauschzwecken dienen, strafrechtlich nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten ist. Das gilt insbesondere auch für den Verkauf, Kauf und Besitz solcher Cannabidiol (CBD)-Produkte, die aus getrockneten Cannabisblüten, Cannabispflanzen oder Cannabispflanzenteilen bestehen und nach ihrer Art zum menschlichen Konsum und zur Erzielung von Rauschzuständen gedacht sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese Produkte - wie z.B. Blüten, Tabak oder konsumfertige Joints - tatsächlich mehr oder weniger als 0,2 % von dem berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten. Soweit Apotheken oder Händler mit CBD-Produkten wie Ölen, Seifen oder Cremes mit dem Wirkstoff CBD werben, fallen solche verarbeiteten Produkte dagegen grundsätzlich nicht unter die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes.  

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