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Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist ein Personalrat gebildet, der seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz wahrnimmt. Die Personalvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nach dem Landesrichtergesetz obliegt dem Staatsanwaltsrat der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Die Beauftragte für Chancengleichheit nimmt die Aufgaben nach dem Chancengleichheitsgesetz wahr.
