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Durchsuchungsmaßnahmen in Freiburg wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot

Datum: 16.01.2023

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Freiburg

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Freiburg

(KA) Karlsruhe / Freiburg – Durchsuchungsmaßnahmen in Freiburg wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot

In Freiburg werden seit dem Morgen des heutigen 17.01.2023 mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Neben Privatwohnungen sind hiervon auch die Geschäftsräumlichkeiten des Rundfunksenders „Radio Dreyeckland“ betroffen.

Den Durchsuchungen liegt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) zu Grunde. Das Verfahren wird bei der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe geführt.

Den Beschuldigten liegt zur Last, auf der Homepage des genannten Rundfunksenders einen Artikel veröffentlicht zu haben, der eine Verlinkung eines Archivs der verbotenen Vereinigung „linksunten.indymedia“ enthält. Die Vereinigung „linksunten.indymedia“ wurde mit Verfügung des Bundesministers des Innern vom 14.08.2017 verboten und aufgelöst, da Zweck und Tätigkeiten der Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten.

Presseanfragen zu diesem Komplex werden durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beantwortet. 

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