Schwitzen statt Sitzen

Das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ ermöglicht Verurteilten, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit abzuwenden, wenn die in erster Linie verhängte Geldstrafe auch in Raten nicht bezahlt werden kann. Der Verurteilte kann in diesen Fällen einen Antrag bei der für die Vollstreckung der Geldstrafe zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Die Anzahl der abzuleistenden Stunden ergibt sich aus der Anzahl der Hafttage, die zu verbüßen wären. Pro Hafttag müssen in Baden-Württemberg derzeit vier Stunden Arbeit geleistet werden.

Nachdem entsprechende Projekte bereits Anfang der 80er Jahre erfolgreich waren, wurde die Ableistung gemeinnütziger Arbeit schrittweise in den verschiedenen Landgerichtsbezirken eingeführt. Seit Januar 1987 ist dies landesweit möglich. Damit werden nicht nur Haftkosten gespart, sondern auch unnötige Gefängniserfahrungen vermieden. Verurteilte, die schon lange arbeitslos sind, können wieder einen geregelten Arbeitsrhythmus erlernen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Auch kommt die gemeinnützige Tätigkeit der Allgemeinheit zugute. In den letzten Jahren konnten jeweils um die 190.000 Hafttage und damit ca. 1,9 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden. Im Jahr 2010 waren es sogar 202.021 Hafttage und damit gut 2,0 Millionen Euro.

In der Vergangenheit wurden entsprechende Personen vorwiegend durch die ehemals organisatorisch zu den Staatsanwaltschaften des Landes gehörende Gerichtshilfe an gemeinnützige Einrichtungen vermittelt. In einigen Gerichtsbezirken waren daneben auch schon freie Träger  tätig, die mit Zuschüssen aus dem Justizhaushalt gefördert wurden.

Seit dem 1. Januar 2008 ist nun das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR landesweit in allen Fällen für die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit (zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe sowie zur Erfüllung von Arbeitsauflagen, soweit nicht die Träger der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe zuständig sind) verantwortlich. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss aus dem Badischen Landesverband für soziale Rechtspflege, dem Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V. und dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Landesverband Baden-Württemberg. Das Aufgabenfeld umfasst ein Erstgespräch mit dem Probanden, eine Tilgungsberatung, die Vermittlung der Arbeitsstelle und auch die Überwachung der Arbeitsleistung. In den Haushalt sind für das Jahr 2011 1,715 Millionen Euro für die Unterstützung dieser Tätigkeit eingestellt.

Nähere Informationen zu den Partnern des Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR finden Sie unter:

Badischer Landesverband für soziale Rechtspflege KdöR:
externer Linkwww.badlandverb.de

Verband für Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e.V.:
externer Linkwww.verband-bsw.de

Der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg:
externer Linkwww.paritaet-bw.de

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