Zeugen und Sachverständige

Zeugen und Sachverständigen können bei allen Verfahrensarten, die vor den Verwaltungsgerichten zulässig sind, als Beweismittel zur Überzeugungsbildung der Person, die über einen Sachverhalt entscheiden muss, herangezogen werden.

Hinweise für Zeugen

Für Zeugen stehen hier nützliche Informationen zum Download bereit:

Merkblatt für Zeugen 
Entschädigungsantrag 
Verdienstausfallbescheinigung 
Merkblatt Kind als Zeuge   

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