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57-jähriger Mann durch Messerstiche tödlich verletzt - Tatverdächtiger festgenommen
Datum: 13.09.2024
Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe
Stutensee - 57-jähriger Mann durch Messerstiche tödlich verletzt - Tatverdächtiger festgenommen
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Karlsruhe:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird im Laufe des heutigen Tages ein 21-jähriger dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt. Der Mann steht in dringendem Verdacht, am Donnerstagabend einen Mitbewohner mit einem Messer tödlich verletzt zu haben. Der Tatverdächtige konnte kurz nach der Tat von der Polizei festgenommen werden.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll es im Laufe des Donnerstags zu wiederholten Auseinandersetzungen zwischen dem 21-jährigen Tatverdächtigen und seinem 57-jährigen Hausmitbewohner in der Waldstraße in Stutensee-Büchig gekommen sein. Die Streitigkeiten führten nach bisherigen Erkenntnissen gegen 19:10 Uhr zu einer tätlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der 57-jährige von dem Tatverdächtigen mit mehreren Messerstichen verletzt worden sein soll. Der schwer verletzte Geschädigte flüchtete anschließend zu einer Nachbarin, die in der Folge die Polizei alarmierte.
Noch während den Einsatzmaßnahmen vor Ort stellte sich der 21-Jährige der Polizei. Ein mutmaßlich für die Tat genutztes Messer konnte aufgefunden werden.
Einem in der Tatwohnung zusätzlich angetroffenen und kurzfristig festgenommenen weiteren Bewohner ist derzeit keine Tatbeteiligung nachzuweisen. Er wurde in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft noch in der Nacht auf freien Fuß gesetzt.
Der 57-Jährige erlag trotz einer Notoperation im Laufe der Nacht in einem Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.
Der Tatverdächtige soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im Laufe des Freitags dem zuständigen Richter beim Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt werden.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.